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Dem Vernehmen nach bereiten die unionsgeführten Länder eine Beschlussvorlage im Bundesrat vor, die sich gegen die Umsetzung des Art. 148 richtet. Begründet wird dieser Vorstoß u. a. mit dem Argument, die genossenschaftliche Vertragsfreiheit sei in Gefahr.
Dazu stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board klar: „Die genossenschaftliche Andienungspflicht und die Abnahmegarantie sind das genaue Gegenteil von Vertragsfreiheit. Der eine (die Milcherzeuger) bestimmt die Menge, der andere (die Molkereien) den Preis. Dieses Missverhältnis hat schon das Bundeskartellamt in seinem Sektorbericht 2012 festgestellt. Und auch die Studien der MEG Milch Board bestätigen dies ganz eindeutig. Wozu das Ungleichgewicht am Milchmarkt geführt hat, sehen wir seit Jahren: Die Milcherzeugungskosten werden nicht gedeckt, die Zahl der Milchviehbetriebe geht besorgniserregend stark zurück.“
Die EU-Kommission hat entschieden, dass der Bio-Standard für Pflanzenfresser nur noch mit einer Weidehaltung erlangt bzw. aufrechterhalten werden kann. Die bisher in Deutschland geltenden Ausnahmen sind nicht (mehr) rechtskonform.
„Die Umsetzung der Weidepflicht von heute auf morgen stellt viele kleinere Milchviehbetriebe besonders in Süddeutschland vor unüberwindbare Probleme und bedeutet letztendlich nicht nur den Ausstieg aus der biologischen Erzeugung, sondern schlimmstenfalls aus der Milchviehhaltung generell,“ stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz fest. „Betroffen sind vor allem Betriebe in Dorflagen mit klein strukturierten, nicht zusammenliegenden Flächen. Sie leisten wertvolle Beiträge für die Biodiversität, das Landschaftsbild und den Tourismus.“
Die MEG Milch Board fordert in einem offenen Brief zusammen mit mehreren Verbänden Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, sich bei der Positionierung der Bundesregierung für das Treffen des EU-Agrarrates am kommenden Montag endlich hörbar und engagiert für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern auf EU-Ebene einzusetzen. Die Umsetzung von Art. 148 GMO, der es den Mitgliedstaaten gestattet, eine Vertragspflicht für die Milchbranche einzuführen, wäre der erste Schritt in diese Richtung. Vor der Lieferung müssten Milcherzeuger bzw. deren Vermarktungszusammenschlüsse schriftliche Verträge, die Menge, Preis, Qualität und Laufzeit beinhalten, abschließen. Bislang hat Deutschland noch keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Ein Reformvorschlag der EU-Kommission sieht nur vor, dass die für die Europäischen Mitgliedstaaten bisher freiwillige Umsetzung der Vertragspflicht zukünftig europaweit verpflichtend umgesetzt wird. Am kommenden Montag, 27.01.2025, wird im EU-Agrarrat erstmalig darüber verhandelt.
Die Daten des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) der EU bilden die Grundlage des Milch Marker Index (MMI). Die jüngst veröffentlichten Zahlen offenbarten einen Kostensprung von 2021 auf 2022 von 6,83 ct/kg Milch. Entsprechend stieg der MMI im Jahr 2022 auf 120. Der aktuelle Wert (Oktober 2024) beträgt 121. Bei Milcherzeugungskosten von 55,58 ct/kg und einem Milchauszahlungspreis von 50,87 ct/kg fehlen 4,71 ct/kg oder 8 Prozent zur Kostendeckung.
Die MEG Milch Board begrüßt, dass Minister Özdemir die Umsetzung von Art.148 GMO nun doch noch in Angriff nimmt. Damit rückt die Vertragspflicht für Milchlieferungen näher, wenngleich der aktuelle Entwurf noch deutlichen Änderungsbedarf aufzeigt, um die gewünschten Ziele erreichen zu können.
Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz ist Milchbauer in Sachsen-Anhalt und kennt die Diskrepanz zwischen Erzeugungskosten und Milchauszahlungspreis aus eigener Erfahrung: „Die konstante Unterdeckung der Erzeugungskosten, die wir bis auf wenige Ausnahmen feststellen, hat zu einem Ausbluten der Betriebe und zu zahlreichen Betriebsaufgaben geführt. Alle bisher angewandten – oder unterlassenen – Maßnahmen konnten das nicht verhindern.“