Mitglied werden

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> Hier finden Sie eine Übersicht der Mitgliedsbeiträge

> Beitrittserklärung Fördermitgliedschaft

 

Treten Sie der MEG Milch Board bei und werden Sie Teil unserer starken Gemeinschaft!
Hier können Sie bequem die Beitrittserklärung herunterladen und ausdrucken. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und schicken das Original an das Göttinger Büro.  

Gemeinschaftsmitglieder

Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft können erwerben: Natürliche Personen, Personengesellschaften des BGB und HGB Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sind, in dem Milch erzeugt wird.

Ihre Vorteile als Mitglied

  • Unterstützung bei der Durchsetzung kostendeckender Auszahlungspreise
  • Hilfe bei Vertragsgestaltungen und Fragen des Satzungs - und Genossenschaftsrechts
  • Unterstützung bei MEG Gründungen
  • Informationen über aktuelle Entwicklungen
  • Kompetente Beratung in rechtlichen und sachlichen Fragen um die Milchproduktion
  • Interner Milchpreisvergleich (Passwort für Mitglieder auf Anfrage)
  • Datenblätter zur Wertschöpfung von Molkereien
  • Unterstützung bei der Gründung eines Geschäftsfeldes

Erwerb der Mitgliedschaft

1. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet, zu richten. (Link Formular)
2. Im Antrag auf die Aufnahme ist anzugeben, ob der Antragsteller bereits Mitglied in einer anderen Milch erzeugenden oder verwertenden Gemeinschaft, Genossenschaft oder ähnlichen Organisationen ist. Die entsprechende Gemeinschaft, Genossenschaft oder ähnliche Organisation ist zu nennen.
3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines Antragstellers nach freiem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht nicht.
4. Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu benachrichtigen

Befreiung der Andienungspflicht

In § 49 der Satzung räumt die MEG Milch Board allen Neumitgliedern eine Befreiung der Andienungspflicht ein. Vorausgesetzt wird dabei, dass die erzeugte, zum Verkauf bestimmte Milch einer anderen Milcherzeugergemeinschaft oder Genossenschaft zum Verkauf angeboten wird. Dies ist dem Vorstand im Zuge des Beitritts anzuzeigen.
Die Befreiung der Andienungspflicht ermöglicht die Doppelmitgliedschaft in mindestens einer weiteren Vermarktungsorganisation. Da die MEG Milch Board Verkaufsregeln im Sinne des Marktstrukturgesetzes aufstellen möchte, steht sie nicht in direkter Konkurrenz zu Genossenschaften oder anderen Milcherzeugergemeinschaften.

Mitgliedsbeitrag

Um die satzungsgemäßen Aufgaben der Gemeinschaft erfüllen zu können erhebt die MEG Milch Board einen Jahresbeitrag. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Liefermenge des Mitgliedsbetriebes.
Berechnungsformel:
Je angefangene 100.000 kg Milch 10,00 Euro. Über 1.000.000 kg Milch, je angefangene 100.000 kg Milch 5,00 Euro.

Kündigungsfristen

1. Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten - zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen.
2. Die Kündigung ist erstmals zum Schluss des 3. vollen Geschäftsjahres zulässig.
3. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erklärt werden