Es gibt keine Vertragsfreiheit bei Genossenschaften!

Dem Vernehmen nach bereiten die unionsgeführten Länder eine Beschlussvorlage im Bundesrat vor, die sich gegen die Umsetzung des Art. 148 richtet. Begründet wird dieser Vorstoß u. a. mit dem Argument, die genossenschaftliche Vertragsfreiheit sei in Gefahr.

 

Dazu stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board klar: „Die genossenschaftliche Andienungspflicht und die Abnahmegarantie sind das genaue Gegenteil von Vertragsfreiheit. Der eine (die Milcherzeuger) bestimmt die Menge, der andere (die Molkereien) den Preis. Dieses Missverhältnis hat schon das Bundeskartellamt in seinem Sektorbericht 2012 festgestellt. Und auch die Studien der MEG Milch Board bestätigen dies ganz eindeutig. Wozu das Ungleichgewicht am Milchmarkt geführt hat, sehen wir seit Jahren: Die Milcherzeugungskosten werden nicht gedeckt, die Zahl der Milchviehbetriebe geht besorgniserregend stark zurück.“

 

„Das hat EU-Kommissar Hansen erkannt und versucht, Abhilfe zu schaffen,“ fährt Lenz fort. „Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) hat sich intensiv mit dem Milchmarkt auseinandergesetzt und empfohlen, ‚verbindliche Lieferverträge mit konkreten Angaben über Menge, Qualität, Preis und Laufzeit des Vertrages‘ umzusetzen.“

Lenz ist überzeugt: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, etwas zu ändern, denn in vielen Betrieben steht ein Generationswechsel an - verbunden mit der Entscheidung, ob die Milchviehhaltung fortgeführt werden soll. Das müsste eigentlich im Sinne der Molkereien und der unionsgeführten Bundesländer sein, wenn sie denn am Erhalt der Milchviehhaltung in Deutschland interessiert sind. Wir appellieren daher an alle Entscheidungsträger, sich für die Milchviehbetriebe in deren Sinne – Umsetzung von Art. 148 für alle, auch die Lieferanten von Genossenschaften, und für die gesamte Milchmenge – einzusetzen. Damit wären wir auf einem guten Weg.“

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