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Die Statistik der Bayerischen Milchwirtschaft liefert detaillierte Informationen rund um die Milcherzeugung, -anlieferung und -verarbeitung in Bayern. Ebenso werden der Außenhandel mit Milchprodukten sowie die Milchgeldauszahlung an bayerische Erzeuger im langjährigen Vergleich dargestellt. Die Statistik erscheint jährlich.
Bei der Agrarministerkonferenz vom 10. bis zum 12. April 2019 in Landau (Pfalz) wollen wir die für Landwirtschaft zuständigen Minister darauf hinweisen, dass der Art. 148 umgesetzt werden muss, wenn sich für die Milcherzeuger/innen etwas zum Positiven wenden soll.
Was in anderen Bereichen völlig normal ist, fordert die MEG Milch Board auch für den Milchmarkt: Kaufverträge, in denen Preis, Menge, Qualität und Laufzeit verbindlich geregelt sind. Noch sind derartige Lieferbeziehungen ausgesprochen selten. Um die mögliche Umsetzung ging es in einer Podiumsdiskussion in Miesbach, die von der Redakteurin des Bayerischen Rundfunks Christine Schneider moderiert wurde. Voraussetzungen dafür hat die EU in Form des Art. 148 der Gemeinsamen Marktordnung geschaffen. Ausgenommen sind jedoch Genossenschaften, wenn deren Satzung „vertragsähnliche Regelungen“ enthalten.
Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Peter Guhl fordert verpflichtende Verträge für Milchbäuerinnen und -bauern, damit auch sie Anteil an der Wertschöpfung haben. Das könne nur durch ordnungspolitische Maßnahmen umgesetzt werden. Auch Minister Dr. Till Backhaus findet deutliche Worte beim BDM-Milchbauerntag in Güstrow.
Thema bei der Beiratssitzung der MEG Milch Board in Göttingen waren die in den letzten Jahren relativ geringen Veränderungen der Höhe der Milcherzeugungskosten. Die Gründe dafür erläuterte Dr. Karin Jürgens vom Büro für Agrarsoziologie und Landwirtschaft.