Lenz weiß aus eigener Erfahrung, dass Absicherung von Milchpreisen sehr kapital- und zeitintensiv ist: „Ich muss erstmal über viel Kapital verfügen, um an der Börse mitmischen zu können und mich intensiv mit der Materie beschäftigen. Außerdem kommt das Börsenmodell für einzelne Betriebe kaum in Frage. Milcherzeugergemeinschaften, die große Milchmengen bündeln, könnten, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, an der Börse tätig werden. Allerdings ist auch dieses System nicht ohne Risiko, und das müssten selbstverständlich die Bauern tragen.“
Die Befürchtung, dass Molkereien weitere „Sicherheitsabschläge“ machen müssten, sollte Art. 148 umgesetzt werden, teilt Lenz nicht. „In den jetzt üblichen Lieferverträgen, und gerade auch bei Genossenschaften, beträgt der Sicherheitsabschlag bekanntermaßen schon jetzt 100 Prozent. Vermarktet beispielsweise eine Genossenschaftsmolkerei schlecht, wird der Milchpreis einseitig soweit gekürzt, bis alle Kosten und Rücklagen der Molkerei gedeckt sind. Es ist an der Zeit, dass die Unternehmensgruppe der Milcherzeuger ebenfalls selbstverständlich Sicherheitsaufschläge verhandeln kann. Milcherzeugergemeinschaften und deren Dachorganisationen sind prädestiniert, bessere Vertragsbedingungen für die Bauern umzusetzen. Gerade jetzt, wo die Milch gesucht ist, sind alle MEGs und ihre Dachorganisationen gefordert, Vertragsinhalte und -modalitäten für die Bauern zu verbessern.“ Lenz ermuntert dazu, das was Art. 148 an Möglichkeiten aufzeigt, schon jetzt mit in die Vertragsverhandlungen einfließen zu lassen.
Lenz kommt zu dem Schluss, dass Absicherungen an der Börse funktionierende Kassamärkte voraussetzen. Ist das nicht gegeben, können allenfalls Verluste abgesichert werden. Ein funktionierender Markt hingegen wäre dadurch gekennzeichnet, dass Anbieter und Nachfrager nach den gleichen ökonomischen Grundsätzen handeln können. Genau das ermöglicht die Umsetzung des Art. 148.