Die Internationale Bündelungskommission der Milcherzeuger ruft die Politik und Molkereien dazu auf, die Weichen für einen fairen Milchsektor zu stellen. Wettbewerbsverzerrungen und unfaire Praktiken kennzeichnen momentan den Sektor und schaden vor allen Dingen den Akteuren der ersten Stufe – den Milcherzeugern. Um diese Probleme zu adressieren, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Die Kosten der Produktion müssen Grundlage für die Preisbildung in Verträgen zwischen Molkerei und Erzeuger werden. In der aktuellen politisch-ökonomischen Situation spiegeln die Erzeugerpreise nicht die Kosten der Produktion (inklusive Arbeitsentlohnung) wider. Selbst in ihrer Rolle als Lieferanten haben die Erzeuger keine Möglichkeit, den Verkaufspreis festzulegen. In Verträgen müssen daher zumindest kostendeckende Preise unter Berücksichtigung der realen Erzeugungskosten garantiert werden.
- Es muss ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb für die Erzeugerstufe installiert werden. Wie auch auf Handelsebene, wo es verboten ist, Produkte unter Einstandspreis zu verkaufen, muss beim Erwerb von Rohmilch bzw. Rohstoffen aus der Landwirtschaft ein Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten gelten. Hintergrund ist, dass die Milchproduktion teilweise gezwungenermaßen mit unlauteren Mitteln aufrechterhalten wird. Zum einen können insbesondere Familienbetriebe die eingesetzte Arbeitsleistung nicht geltend machen. In Lohnbetrieben hingegen gehört die Arbeitsleistung zu den pagatorischen Kosten, sie wird also ausgewiesen und bezahlt. Es werden des Weiteren in zahlreichen Betrieben Einkünfte aus anderen Bereichen wie beispielsweise der Biogaserzeugung zur Aufrechterhaltung der Milchproduktion genutzt. Damit entsteht eine weitere Wettbewerbsverzerrung, da so beispielsweise Betriebe, die nur Milch produzieren bzw. ihre Milchproduktion nicht quersubventionieren (können), unterboten werden. Beim Verbot des Verkaufs unter den realen Produktionskosten würde dieses Marktungleichgewicht verschwinden.
- Politische Maßnahmen müssen veranlasst werden, um die Bündelung von Milcherzeugern im Markt voran zu treiben. Hintergrund ist, dass die im EU-Milchpaket geschaffenen Möglichkeiten zur Bündelung (d. h. bezüglich der Verhandlung von Milchlieferverträgen über Erzeugerorganisationen für eine große Zahl von Erzeugern zum Zweck der Stärkung der Marktposition der Produzenten) bis dato real wenig genutzt werden können. Der Beitrag zur Stärkung der Erzeuger am Markt ist hier sehr gering. Es müssen daher von der Politik Anreize und Möglichkeiten geschaffen werden, um eine effektive Bündelung voran zu treiben.
Alle wirtschaftlichen und rechtlichen Mittel müssen für den Erhalt eines dynamischen Milchsektors in Europa bereitgestellt werden. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die Beschäftigung, den Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft und eine gerechtere Aufteilung der Wertschöpfung.
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