Milchlieferverträge von Molkereien enthalten meist lange Kündigungsfristen und die sogenannte "Andienungspflicht, das heißt Landwirte sind verpflichtet, ihre Milch ausschließlich an ihre Molkerei zu liefern. Doch damit wird der Wettbewerb eingeschränkt, kritisiert nun das Bundeskartellamt.
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