„Insbesondere weisen die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Agrarressorts der Länder weiter darauf hin, dass hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen der HLG den Prinzipien der Vertragsfreiheit und der Freiwilligkeit Rechnung getragen werden muss. Grundsätzlich dürfen Neuregelungen nicht zu Wettbewerbsbeschränkungen führen. Darüber hinaus sind in den EU-Wettbewerbsvorschriften Regelungen analog dem deutschen Marktstrukturgesetz einzufügen, die eine Tätigkeit von EU-weiten Erzeugerzusammenschlüssen ermöglichen. Eine stärkere Stellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette sollte angestrebt werden. Bei den Neuregelungen sind die Belange des innergemeinschaftlichen Handels und die Exportchancen der deutschen Molkereiwirtschaft zu beachten. Die Besonderheiten der deutschen Milch- und Molkereiwirtschaft müssen bei allen Punkten berücksichtigt werden."
Landesagrarminister
Veröffentlicht am: 12. Oktober 2010
Auf der Agrarministerkonferenz am 8. Oktober in Lübeck haben sich die Agrarminister der Bundesländer mit dem Bericht der „High level group Milch“ auseinandergesetzt. Folgender Beschluss wurde gefasst (Originaltext):
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