Die Sektoruntersuchung Milch des BKartA geht unter anderem auf folgende Punkte ein:
Entwicklung, Konzentration und Kooperation auf Molkereiebene
In einigen Gebieten – besonders aber im nordostdeutschen Raum – sieht das BKartA für die Milchbauern beschränkte Ausweichmöglichkeiten bei einem Molkereiwechsel.
Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Andienungspflichten
Nach Ansicht des BKartA erfüllt das Erzwingen langer Vertragslaufzeiten allein oder in Kombination mit einer vollständigen Andienungspflicht den Tatbestand des "Ausbeutungsmissbrauchs". Merkwürdigerweise sind Genossenschaftsmolkereien von dieser Einschätzung ausgenommen, da das BKartA anscheinend immer noch davon ausgeht, dass die Genossen ihre Interessen in ihrem Unternehmen selbst vertreten können.
Marktinformationssysteme und Referenzpreismodelle (Preisfindung)
Bedenklich im Sinne des Kartellrechts sind laut BKartA die derzeitigen Marktinformationssysteme, besonders bei so homogenen Gütern wie der Rohmilch. Schon aus der Bekanntmachung lasse sich auf eine abgestimmte Verhaltensweisen wie Preisabsprachen schließen.
In Bezug auf die Preisfindung - sprich die Kalkulation des Milchgeldes durch die Molkereien – bemängelt das BKartA die Auszahlung in Anlehnung an Referenzmodelle, die sich an dem wirtschaftlichen Erfolg der Molkereien in der Umgebung orientieren. Bei den Referenzpreismodellen wird nämlich die Kostenentwicklung auf der Erzeugerseite nicht berücksichtigt.
Freistellungsgrenzen von kartellrechtlichen Bestimmungen.
Ferner kritisiert das BKartA, dass ausgegliederte Tochterunternehmen der Genossenschaften von Ausnahmeregelungen im Kartellrecht profitieren, die ursprünglich für Genossenschaften im Sinne von Raiffeisen vorgesehen waren.. Der Sektorbericht spricht von einem bestehenden Machtungleichgewicht, das es auszugleichen gelte. In diesem Zusammenhang wird auf das Instrument der Erzeugerbündelung eingegangen, das die MEG Milch Board schon praktiziert.
Hier finden Sie den vollen Wortlaut der Stellungnahme zur Sektoruntersuchung Milch
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