Trotz intensiver Bemühungen vieler Milchbauernorganisationen konnte sich der Agrarausschuss nicht dazu entschließen, auch den Genossenschaftsmitgliedern die Bündelung zu ermöglichen. Damit wurden in Europa mehr als die Hälfte der Milcherzeuger außen vor gelassen.
Aber es gibt auch Lichtblicke:
--> Bestehende nationale Regelungen sollen durch das Milchpaket nicht beschnitten werden. So wird wohl in Deutschland die Doppelmitgliedschaft höchstwahrscheinlich weiterhin möglich sein. (Der endgültige Gesetzestext dazu wird frühestens im Herbst veröffentlicht, wenn auch das EU-Parlament in einer Plenarsitzung (geplant: 25.10.2011) dem Bericht zugestimmt und der EU-Ministerrat seine Meinung geäußert hat.)
--> Statt einer weiteren Kürzung der generellen nationalen Bündelungsrgenze auf 20% hat sich der Agrarausschuss auf 40% geeinigt. Auch wenn es die deutschen Milcherzeger nicht direkt betreffen wird, muss es als positives Zeichen gewertet werden, dass die nationale Bündelungsgrenze zumindest etwas erhöht wurde.
--> Verträge zwischen Molkereien und nicht-genossenschaftlichen Milcherzeugern sollen nun verpflichtend sein und entsprechend dem Kommissionsvorschlag Bestimmungen zur Preisfestsetzung enthalten.
--> Als erste Vorraussetzung einer Milchmarkt-Steuerung soll die Marktdatenerhebung in den Mitgliedsstaaten harmonisiert werden.
Unter folgendem Link kann die Sitzung des EU-Agrarausschusses nachverfolgt werden: http://www.europarl.europa.eu/wps-europarl-internet/frd/vod/player?eventCode=20110627-1500-COMMITTEE-AGRI&language=DE&byLeftMenu=researchcommittee&category=COMMITTEE&format=wmv#anchor1
Hier finden Sie die ausführlichere Pressemitteilung der MEG Milch Board
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