MILCH BOARD
Die Deutsche Milcherzeugergemeinschaft
Als Milcherzeugergemeinschaft verfolgt die MEG Milch Board das Ziel, die Marktposition der Milcherzeuger in Deutschland nachhaltig zu stärken. Im Kern setzt sie sich für die faire Gestaltung von Marktregeln ein. Denn das Zentrale Element am Markt ist nicht der Wettbewerb, sondern die Regeln zu denen er stattfindet (Prof. Dr. Dr. Radermacher).

Gefährliche Vertragsklauseln in Frankreich

Veröffentlicht am: 26. April 2011

Gefährliche Vertragsklauseln  (Frankreich)

 Die französische Zeitschrift “L´Elevateur laitier“ (Der Milchviehhalter) wird in seiner Aprilausgabe über Vertragsentwürfe berichten, die von fünf Großkonzernen vorgelegt wurden. Auszugsweise werden hier die wichtigsten Grundlagen der beabsichtigten Klauseln wiedergegeben:

 Die Verträge werden sechs Monate lang angeboten. Ein Zeitraum, in welchem sich die Erzeugerorganisationen kaum organisieren können.

 Die Verträge sollen eine Laufzeit von fünf Jahren und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten haben. Danach werden die Verträge stillschweigend um einen unbestimmten Zeitraum verlängert. Einer der Vertragsentwürfe sieht eine jeweilige, fünf-jährige Verlängerung vor.

Die Milchquote soll auch nach 2015 „Referenzmenge“ bleiben. Die Verträge sehen unterschiedliche Steuerungen vor. Es soll zum Beispiel eine „Überprüfung“ stattfinden für Verträge, auf Grund derer der Milchviehhalter nicht 90% seines Referenzwertes produziert. Nach 2015 soll ein Treffen mit den Vertretern der Milchviehhalter stattfinden, um die Bedingungen für die Mengensteuerung zu bestimmen. Andere Verträge sollen nach untern korrigiert werden, wenn Erzeuger nicht durchschnittlich 85% ihres Referenzwertes produzieren. Mengen sollen auch einseitig gesenkt werden können (z.B. Verlust des Marktes, der mindestens 20% der Abholung des Unternehmens entspricht). Die rechnerische monatliche Anlieferung darf maximal um 5% variieren. Abweichungen gelten als Vertragsverletzung.

Bezüglich der Preise beziehen sich die Konzerne alle auf die Indizes, die von den französischen Branchenorganisationen veröffentlicht werden. Es gibt aber Unterschiede. Ein Großteil betont allerdings, dass es notwendig sei, sich auf einen Preis zu verständigen, der der „Wettbewerbssituation“ entspreche. Es wird nicht genauer spezifiziert, was dies sein soll. Andere wollen Indizes dann nicht gelten lassen, wenn es der Wettbewerbssituation nicht entspreche. Einheitliche Preise für die Erzeuger werde es nicht geben.

Vertragsstrafen werden eingeführt. Bei Wegfall oder Senkung der Superabgabe soll eine Strafe für Überlieferungen von 287€/1000l fällig werden. Es wird diskutiert, ob Überlieferungen überhaupt abgeholt oder mit einer Strafe in Höhe von 130% des A-Preises belastet werden.

Auch Zahlungsbedingungen werden unterschiedlich angeboten. Die Molkereien fordern, dass Milchviehhalter das so genannte „mandat de facturation“ (Molkereien wird die Rechnungslegung der Erzeuger übertragen) unterschreiben, was die Vermutung aufkommen lässt, dass sie die Hand auf die Mengensteuerung legen wollen. Gleiches gilt für die „Charte des bonnes pratiques agricoles“ (Standards landwirtschaftlicher Praktiken), deren Nichteinhaltung die Gefahr in sich birgt, dass die Milch überhaupt nicht abgeholt wird.

Kommentar:

Die Kommission in Brüssel hat zwar zum Milchpaket die Vertragslösung als fakultative Möglichkeit vorgeschlagen. In Anbetracht der von den französischen Molkereikonzernen vorgelegten Entwürfe kann jetzt festgestellt werden, dass sich diese Alternative als ein gegen die Erzeuger gerichtetes Instrument entpuppt. Die Vertragsdauern sind so gestaltet, dass Produzenten und Erzeugerorganisationen kaum noch Einfluss auf die Preispolitik nehmen können. Der Wettbewerb mit den Konzernen dürfte weitestgehend ausgehöhlt werden. Die unterschiedlichen Vertragsgestaltungen geben ein diffuses Bild der zu erwartenden Einschränkungen wieder. Sicher ist, dass so gestaltete Verträge den Interessen der Konzerne weit näher kommen als den Interessen der Erzeuger. Selbst der Französische Landwirtschaftsminister soll Quellen zufolge vor dem Abschluss solcher Verträge gewarnt haben. Bündelung und Verkaufsregeln, denen wir immer näher zu kommen bemüht sind, seien hier als Beispiele genannt.

Nicht zuletzt wegen solcher Entwicklungen ist darauf hinzuweisen, dass das Milch Board gänzlich andere Ziele und Konzepte verfolgt. Der Milch Board ist aufgrund seiner überragenden Stellung nach dem Marktstrukturgesetz vor allem in der Lage die nachteiligen, französischen Vertragsgestaltungen zu verhindern.

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