Positionspapier zu den Vorschlägen von Kommissar Ciolos „Änderungen im Milchsektor“
Die MEG Milch Board begrüßt den Vorschlag der Kommission, Erzeugergemeinschaften
für Milchviehhalter EU weit zu ermöglichen. In einem offenen EU-Binnenmarkt ist auch
für Milcherzeuger eine grenzüberschreitende Bündelungsmöglichkeit nötig, dieser
Ansatz ist richtig. Auch die Bildung von Branchenorganisationen unterstützen wir,
wenn hierbei die Fehler aus der Schweiz vermieden werden.
Struktur und Wettbewerbsfunktion der MEG Milch Board richten sich nach dem
deutschen MARKTSTRUKTURGESETZ. Dieses wurde gezielt zur Stärkung von
Erzeugern im Wettbewerb entwickelt und ist bisher europaweit einmalig. Das Gesetz
erlaubt Erzeugerbündelung nicht nur gegenüber den privaten, sondern auch den
genossenschaftlichen Verarbeitern und erlaubt national deutlich höhere
Bündelungsgrenzen als der Kommissionsvorschlag v0m 9.12.2010. Bei unveränderter
Umsetzung dieser Vorschläge würden die – seit 2009 vom deutschen Kartellamt
wiederholt zur Erzeugerstärkung am Milchmarkt empfohlenen – Sonderregelungen
dieses Gesetzes jedoch bis zur Nicht-Wirksamkeit eingeschränkt!
Unsere Position zu den Vorschlägen von Kommissar Ciolos
Die beschriebene Rolle der Genossenschaften entspricht nicht der Realität!
Bezüglich der Genossenschaften hat man im vorliegenden Vorschlag versäumt, die in der
Praxis herrschenden strukturellen Schwierigkeiten zu berücksichtigen. Die
Genossenschaften werden als eine Art ideale vertikale Integration von Erzeugerinteressen
dargestellt, weshalb ihre Mitglieder von der vorgeschlagenen Erzeugerbündelung
ausgeschlossen sind. Diese in der Theorie angedachte vertikale Integration der Interessen
entspricht jedoch ganz und gar nicht der Realität. Eine Umfrage der MEG-Milch Board
ergab:
• Interessen der Milcherzeuger unterrepräsentiert
Bei nur ca. 10% der Genossenschaftsmolkereien sind ausschließlich aktive Milcherzeuger
stimmberechtigt. Bei der überwiegenden Anzahl sind 25% - 50% der Genossen keine aktiven
Milcherzeuger und folglich interessenstechnisch auf einen billigen Rohstoff fixiert, da die
entsprechenden Gelder andernfalls der Genossenschaft verloren gehen.
• Ausgliederung Produktionsmittel
In Deutschland stehen nur noch bei ca. 25% der Molkereigenossenschaften die
Produktionsmittel im Eigentum der Genossenschaft selbst. Sie wurden im überwiegenden Teil
auf Konzerngesellschaften ausgegliedert. Dadurch sind sie der direkten Kontrolle durch die
Genossen großenteils entzogen.
• Entscheidungsfindung einseitig und intransparent
In den Generalversammlungen ist nur ein kleiner Teil der Mitglieder präsent (Deligiertenprinzip)
und die Informationspolitik ist oft mangelhaft und intransparent, während sich die Vorstände
häufig von Verbänden wie dem Genossenschaftsverband, dem Milchindustrieverband und dem
Bauernverband unterstützen lassen, um wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche
Entscheidungen in ihrem Sinne mit Hilfe von "Expertenassistenz" durchzusetzen.
EU-weiter Bericht zur aktuellen Praxis der vertikalen Integration von
Erzeugerinteressen in Genossenschaften nötig!
In Deutschland hat das Kartellamt die strukturellen Probleme im Milchsektor in einem 2009
erschienenen Bericht analysiert und abschließend wie folgt beschrieben:
>>Im Verhältnis zwischen Molkereien und Erzeugern hat die Beschlussabteilung trotz der
„vertikalen“ Integration vieler Erzeuger in genossenschaftliche Molkereien ein Machtgefälle
zu Lasten der Erzeuger festgestellt. Größere Genossenschaften werden nach Auffassung
der Prüfer von den Erzeugern nicht mehr als „eigene“ Molkerei wahrgenommen und
verhalten sich de facto am Markt auch nicht mehr so. Insgesamt erfolgt die Preisfindung
derzeit nicht in einem funktionsfähigen Wettbewerbs- und Verhandlungsumfeld<<.
Die Erstellung eines grundlegenden Berichts zur aktuellen Praxis der vertikalen Integration
von Erzeugerinteressen in Genossenschaften ist unserer Ansicht nach auf EU-Ebene –
mindestens aber auf deutscher Ebene - dringend nötig, um grundlegende Maßnahmen zur
Erzeugerstärkung und eine wirkungsvolle Stabilisierung des Milchmarktes im Rahmen der
Erneuerung der GAP nicht an der Realität vorbei zu entwickeln!
Wir fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner sowie die Minister der Länder
auf, sich für die Erstellung eines solchen Berichtes einzusetzen!
Das Marktstrukturgesetz – Erzeugerstärkung nach deutschem Modell ist europaweit
sinnvoll!
Der deutsche Gesetzgeber hat den landwirtschaftlichen Urproduzenten aufgrund ihrer
naturgemäß schwächeren Marktstellung mit dem MARKTSTRUKTURGESETZ eine
besondere Ausnahmestellung im Wettbewerbsrecht eingeräumt. Die
Ausnahmetatbestände bestehen im Wesentlichen
• in einer nationalen Bündelungsgrenze weit über 50%.
• in der Erlaubnis zur Festsetzung gemeinsamer Verkaufsregeln unabhängig von der Vermarktung,
wie zum Beispiel eines Basispreises soweit dieser nicht missbräuchlich ist.
• im Unterschied zum EU-Vorschlag, in der Möglichkeit, sowohl in einer Genossenschaft
als auch in einer Erzeugergemeinschaft Mitglied sein zu können.
Im Bericht zum Milchsektor kommt das deutsche Kartellamt zu dem Schluss, dass
>>die vom deutschen Gesetzgeber geschaffenen wettbewerbsrechtlichen
Ausnahmetatbestände im deutschen Marktstrukturgesetz einen Weg bilden, den Einfluss
der Erzeuger gegenüber den Molkereien zu stärken und den Molkereien ein
Gegengewicht entgegenzusetzen.<<
Keine Zustimmung zu einer Beschneidung geltenden deutschen Rechtes!
Sollten die aktuellen Kommissionsvorschläge zum Milchsektor unverändert in Kraft
treten, würde das Marktstrukturgesetz partiell wirkungslos. Wir fordern
Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf, einer derartigen Beschneidung
geltenden deutschen Agrarwettbewerbsrechts keinesfalls zuzustimmen! Der vom
European Milk Board (EMB) mit der Gruppenfreistellungsverordnung vorgelegte
Vorschlag würde die Erzeugerbündelung auf EU-Ebene dem ausgereiften Beispiel
des deutschen Marktstrukturgesetzes entsprechend ermöglichen. Wir fordern Frau
Aigner auf, sich im Ministerrat dafür einzusetzen, diesen Vorschlag zur
Erzeugerstärkung in die Kommissionsvorschläge zum Milchsektor zu übernehmen!
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