MILCH BOARD
Die Deutsche Milcherzeugergemeinschaft
Als Milcherzeugergemeinschaft verfolgt die MEG Milch Board das Ziel, die Marktposition der Milcherzeuger in Deutschland nachhaltig zu stärken. Im Kern setzt sie sich für die faire Gestaltung von Marktregeln ein. Denn das Zentrale Element am Markt ist nicht der Wettbewerb, sondern die Regeln zu denen er stattfindet (Prof. Dr. Dr. Radermacher).

Position der MEG Milch Board zu den Vorschlägen von Kommissar Ciolos „Änderungen im Milchsektor“

Die MEG Milch Board begrüßt den Vorschlag der Kommission, Erzeugergemeinschaften für Milchviehhalter EU weit zu ermöglichen. In einem offenen EU-Binnenmarkt ist auch für Milcherzeuger eine grenzüberschreitende Bündelungsmöglichkeit nötig, dieser Ansatz ist richtig. Auch die Bildung von Branchenorganisationen unterstützen wir,
wenn hierbei die Fehler aus der Schweiz vermieden werden.

Struktur und Wettbewerbsfunktion der MEG Milch Board richten sich nach dem deutschen MARKTSTRUKTURGESETZ. Dieses wurde gezielt zur Stärkung von Erzeugern im Wettbewerb entwickelt und ist bisher europaweit einmalig. Das Gesetz erlaubt Erzeugerbündelung nicht nur gegenüber den privaten, sondern auch den genossenschaftlichen Verarbeitern und erlaubt national deutlich höhere Bündelungsgrenzen als der Kommissionsvorschlag vom 9.12.2010. Bei unveränderter Umsetzung dieser Vorschläge würden die – seit 2009 vom deutschen Kartellamt wiederholt zur Erzeugerstärkung am Milchmarkt empfohlenen – Sonderregelungen dieses Gesetzes jedoch bis zur Nicht-Wirksamkeit eingeschränkt!

Unsere Position zu den Vorschlägen von Kommissar Ciolos  
Die beschriebene Rolle der Genossenschaften entspricht nicht der Realität! Bezüglich der Genossenschaften hat man im vorliegenden Vorschlag versäumt, die in der Praxis herrschenden strukturellen Schwierigkeiten zu berücksichtigen. Die Genossenschaften werden als eine Art ideale vertikale Integration von Erzeugerinteressen dargestellt, weshalb ihre Mitglieder von der vorgeschlagenen Erzeugerbündelung ausgeschlossen sind. Diese in der Theorie angedachte vertikale Integration der Interessen entspricht jedoch ganz und gar nicht der Realität.

Eine Umfrage der MEG Milch Board ergab:
- Interessen der Milcherzeuger unterrepräsentiert - Bei nur ca. 10% der Genossenschaftsmolkereien sind ausschließlich aktive Milcherzeuger stimmberechtigt. Bei der überwiegenden Anzahl sind 25% - 50% der Genossen keine aktiven Milcherzeuger und folglich interessenstechnisch auf einen billigen Rohstoff fixiert, da die entsprechenden Gelder andernfalls der Genossenschaft verloren gehen.
- Ausgliederung der Produktionsmittel - In Deutschland stehen nur noch bei ca. 25% der Molkereigenossenschaften die Produktionsmittel im Eigentum der Genossenschaft selbst. Sie wurden im überwiegenden Teil auf Konzerngesellschaften ausgegliedert. Dadurch sind sie der direkten Kontrolle durch die Genossen großenteils entzogen.
- Entscheidungsfindung einseitig und intransparent - In den Generalversammlungen ist nur ein kleiner Teil der Mitglieder präsent (Deligiertenprinzip) und die Informationspolitik ist oft mangelhaft und intransparent, während sich die Vorstände häufig von Verbänden wie dem Genossenschaftsverband, dem Milchindustrieverband und dem Bauernverband unterstützen lassen, um wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen in ihrem Sinne mit Hilfe von "Expertenassistenz" durchzusetzen.

EU-weiter Bericht zur aktuellen Praxis der vertikalen Integration von Erzeugerinteressen in Genossenschaften nötig!
In Deutschland hat das Kartellamt die strukturellen Probleme im Milchsektor in einem 2009 erschienenen Bericht analysiert und abschließend wie folgt beschrieben: >>Im Verhältnis zwischen Molkereien und Erzeugern hat die Beschlussabteilung trotz der „vertikalen“ Integration vieler Erzeuger in genossenschaftliche Molkereien ein Machtgefälle zu Lasten der Erzeuger festgestellt. Größere Genossenschaften werden nach Auffassung der Prüfer von den Erzeugern nicht mehr als „eigene“ Molkerei wahrgenommen und verhalten sich de facto am Markt auch nicht mehr so. Insgesamt erfolgt die Preisfindung derzeit nicht in einem funktionsfähigen Wettbewerbs- und Verhandlungsumfeld<<.

Die Erstellung eines grundlegenden Berichts zur aktuellen Praxis der vertikalen Integration von Erzeugerinteressen in Genossenschaften ist unserer Ansicht nach auf EU-Ebene – mindestens aber auf deutscher Ebene - dringend nötig, um grundlegende Maßnahmen zur Erzeugerstärkung und eine wirkungsvolle Stabilisierung des Milchmarktes im Rahmen der Erneuerung der GAP nicht an der Realität vorbei zu entwickeln! Wir fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner sowie die Minister der Länder auf, sich für die Erstellung eines solchen Berichtes einzusetzen! Das Marktstrukturgesetz – Erzeugerstärkung nach deutschem Modell ist europaweit sinnvoll!

Der deutsche Gesetzgeber hat den landwirtschaftlichen Urproduzenten aufgrund ihrer naturgemäß schwächeren Marktstellung mit dem MARKTSTRUKTURGESETZ eine besondere Ausnahmestellung im Wettbewerbsrecht eingeräumt. Die Ausnahmetatbestände bestehen im Wesentlichen
- in einer nationalen Bündelungsgrenze weit über 50%.
- in der Erlaubnis zur Festsetzung gemeinsamer Verkaufsregeln unabhängig von der Vermarktung, wie zum Beispiel eines Basispreises soweit dieser nicht missbräuchlich ist.
- im Unterschied zum EU-Vorschlag, in der Möglichkeit, sowohl in einer Genossenschaft als auch in einer Erzeugergemeinschaft Mitglied sein zu können.
Im Bericht zum Milchsektor kommt das deutsche Kartellamt zu dem Schluss, dass >>die vom deutschen Gesetzgeber geschaffenen wettbewerbsrechtlichen Ausnahmetatbestände im deutschen Marktstrukturgesetz einen Weg bilden, den Einfluss der Erzeuger gegenüber den Molkereien zu stärken und den Molkereien ein Gegengewicht entgegenzusetzen.<<

Keine Zustimmung zu einer Beschneidung geltenden deutschen Rechtes!
Sollten die aktuellen Kommissionsvorschläge zum Milchsektor unverändert in Kraft treten, würde das Marktstrukturgesetz partiell wirkungslos. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf, einer derartigen Beschneidung geltenden deutschen Agrarwettbewerbsrechts keinesfalls zuzustimmen! Der vom European Milk Board (EMB) mit der Gruppenfreistellungsverordnung vorgelegte Vorschlag würde die Erzeugerbündelung auf EU-Ebene dem ausgereiften Beispiel des deutschen Marktstrukturgesetzes entsprechend ermöglichen. Wir fordern Frau Aigner auf, sich im Ministerrat dafür einzusetzen, diesen Vorschlag zur Erzeugerstärkung in die Kommissionsvorschläge zum Milchsektor zu übernehmen!

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