MILCH BOARD
Die Deutsche Milcherzeugergemeinschaft
Als Milcherzeugergemeinschaft verfolgt die MEG Milch Board das Ziel, die Marktposition der Milcherzeuger in Deutschland nachhaltig zu stärken. Im Kern setzt sie sich für die faire Gestaltung von Marktregeln ein. Denn das Zentrale Element am Markt ist nicht der Wettbewerb, sondern die Regeln zu denen er stattfindet (Prof. Dr. Dr. Radermacher).

Mitglied werden

Beitrittserklärung PDF-Download

Treten Sie der MEG Milchboard bei und werden Sie Teil unserer starken Gemeinschaft!
Hier können Sie bequem die Beitrittserklärung herunterladen und ausdrucken. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und schicken das Original an eine unserer Geschäftsstellen.

Gemeinschaftsmitglieder

Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft können erwerben: Natürliche Personen, Personengesellschaften des BGB und HGB Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sind, in dem Milch erzeugt wird.

Erwerb der Mitgliedschaft

1. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet, zu richten. (Link Formular)
2. Im Antrag auf die Aufnahme ist anzugeben, ob der Antragsteller bereits Mitglied in einer anderen Milch erzeugenden oder verwertenden Gemeinschaft, Genossenschaft oder ähnlichen Organisationen ist. Die entsprechende Gemeinschaft, Genossenschaft oder ähnliche Organisation ist zu nennen.
3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines Antragstellers nach freiem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht nicht.
4. Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu benachrichtigen

Befreiung der Andienungspflicht

In § 49 der Satzung räumt die MEG Milch Board allen Neumitgliedern eine Befreiung der Andienungspflicht ein. Vorausgesetzt wird dabei, dass die erzeugte, zum Verkauf bestimmte Milch einer anderen Milcherzeugergemeinschaft oder Genossenschaft zum Verkauf angeboten wird. Dies ist dem Vorstand im Zuge des Beitritts anzuzeigen.
Die Befreiung der Andienungspflicht ermöglicht die Doppelmitgliedschaft in mindestens einer weiteren Vermarktungsorganisation. Da die MEG Milch Board Verkaufsregeln im Sinne des Marktstrukturgesetzes aufstellen möchte, steht sie nicht in direkter Konkurrenz zu Genossenschaften oder anderen Milcherzeugergemeinschaften.

Mitgliedsbeitrag

Um die satzungsgemäßen Aufgaben der Gemeinschaft erfüllen zu können erhebt die MEG Milch Board einen Jahresbeitrag. Die Beitragshöhe orientiert sich an der erzeugten Milchmenge des Mitgliedsbetriebes.
Berechnungsformel:
Bis 1.000.000 kg Milch, je angefangene 100.000 kg Milch 10,00 Euro. Über 1.000.000 kg Milch, je angefangene 100.000 kg Milch 5,00 Euro

Beispiel 1:

540.000 kg Milch

60 € Jahresbeitrag

Beispiel 2:

1.250.000 kg Milch

115 € Jahresbeitrag

Kündigungsfristen

1. Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten - zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen.
2. Die Kündigung ist erstmals zum Schluss des 3. vollen Geschäftsjahres zulässig.
3. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erklärt werden